Ein Sachschaden bei gemieteten Gegenständen ist schnell passiert.
Ist zum Beispiel ein Schaden an der Badewanne im Haus entstanden,
kann es zu sehr hohen Kosten kommen. Der Einsatz einer neuen
Badewanne kostet um die 1000 Euro. Bei speziellen Modellen
können die Kosten noch höher sein. Die private Haftpflichtversicherung
bei Mietschäden kann Sie vor solchen Kosten schützen.
Gerne informieren wir Sie, Ihr Versicherungsmakler Würzburg.
Bei Mietschäden handelt es sich um Schäden in einer privat gemieteten Wohnung. Es kann sich um Schäden an dem gemieteten Gebäude selbst handeln oder um Vermögensgegenstände der Mietsache. Zum Versicherungsumfang zählen unter anderem gemietete Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung Ihrerseits sind Schäden dieser Art regulierbar.
Neben dieser gibt es noch weitere Versicherungen, die für bestimmte Arten von Mietsachschäden sinnvoll sind. Damit sind die Hausratversicherung und Tierhalterhaftpflicht gemeint. Warum? Nicht jeder Schaden einer Mietsache ist in den Versicherungen enthalten. Besonders Tierhalter sollten eine separate Haftpflichtversicherung abschließen.
Brände und Wasserrohrbrüche können immense Schäden mit hohen Kosten aufbringen. Oftmals übersteigen die Kosten der Reparatur, die Kosten der Versicherungssumme. Ist dies der Fall, müssen Sie als Versicherungsnehmer die ungedeckten Kosten selbst tragen.
Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Viele Tarife bieten Summen zwischen 500.000 Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen an. Die Versicherungsagentur Meiningen berät Sie gerne dazu.
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Mietsachschäden müssen umgehend dem Vermieter gemeldet werden. Warum? Sobald Sie das Mietobjekt beziehen, übernehmen Sie die sogenannte Obhutspflicht. Diese besagt, dass Sie dazu verpflichtet sind, pfleglich mit dem Objekt umzugehen und vor Schäden zu bewahren. Für Sie als Mieter besteht eine Schadensminderungspflicht. Der entstandene Schaden muss von Ihnen, durch Einleitung aller Maßnahmen, gering gehalten werden. Dies ist besonders bei Wasserschäden wichtig.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er selbst verursacht hat. Für jeden fahrlässigen Schaden ist der Mieter selbst verantwortlich. Dazu muss eindeutig im Mietvertrag vermerkt sein, was zur Mietsache zählt und was eben nicht. Entsteht ein Schaden sind Sie dazu verpflichtet, diesen zu melden. Als Mieter dürfen zum Beispiel Glühbirnen ausgewechselt werden. Reparaturen müssen von einem Fachmann übernommen werden. Kommt es zu Folgeschäden durch den Mieter, können die Folgekosten in Rechnung gestellt werden.
Schäden, die durch eine lange Nutzung entstehen, können nicht von der Haftpflichtversicherung abgesetzt werden. Verschleißschäden müssen, je nachdem was im Mietvertrag hinterlegt ist, vom Vermieter oder Mieter selbst übernommen werden.
Hundebesitzer müssen in der Mietwohnung aufpassen. Hunde können schnell einen größeren Schaden anrichten. Mietschäden, die durch Ihren Hund entstanden sind, zählen nicht zu den Mietsachschäden, die Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt. Für Ihren Hund benötigen Sie eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung. Gerne beraten wir Sie von der Versicherungsagentur Meiningen dazu weiter.
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Haftpflichtschäden sind oftmals schnell passiert. Haben Sie einen verursacht, müssen Sie natürlich die Verantwortung dafür übernehmen. Wie Sie ihre Schadensmeldung richtig abgeben und was Sie beachten müssen haben wir Ihnen in einer kurzen Anleitung zusammengestellt:
Die meisten Haftpflichtschäden sind Sachschäden. Gerade bei diesen ist es sinnvoll den Schaden an dem Gegenstand zu fotografieren. Machen Sie mehrere Fotos und dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und alle wichtigen Details zum Schaden.
Ihre Versicherung wird den Schaden vorerst prüfen, damit feststeht, ob Ansprüche aus dem Schaden bestehen oder nicht. Zulässige Forderungen übernehmen die Versicherungen gleich. Nur unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt.
Nehmen Sie nach entstandenem Schaden sofort Kontakt zu Ihrer Versicherung auf. Sinnvoll ist es, spätestens am nächsten Tag den Kontakt zu suchen und über den Schadensfall zu berichten.
Mit Hilfe eines passenden Formulars können Sie Ihren Schaden bei der Versicherung einreichen. Dort müssen Sie folgende Fragen beantworten:
Wichtig ist, dass Sie alle Angaben der Wahrheit entsprechend ausfüllen.
Haben Sie der Versicherung Ihren Schaden gemeldet und der Geschädigte kommuniziert nur über seinen Rechtsbeistand? Leiten Sie alle Schreiben an Ihre Versicherung weiter, damit sämtliche Forderungen geprüft werden können.
Viele Mietsachschäden sind nicht sofort zu erkennen. Eine Delle im Spülbecken oder ein kleiner Sprung in der Dusche sind ein Beispiel dafür. Nehmen wir an Sie hängen ein Bild auf und bohren ein kleines Loch in die Wasserleitung. Nach und nach sickert das Wasser in Ihr Mauerwerk und Sie bemerken erst wenige Wochen später den Schaden.
Neben Flüssigkeiten können Allmählichkeitsschäden aufgrund von Ruß und Rauch, aber auch Staub und Temperatur entstehen. Als Mieter ist es wichtig, dass auch solche Schäden in Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Eine Mietwohnung nutzt sich mit der Zeit ab, egal wie gut Sie ihre eigenen vier Wände pflegen. Normale Abnutzungen, Verschleiß oder eine übermäßige Beanspruchung sind in der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. In der Regel sind folgende Schäden mitversichert:
Optional ist es möglich eine Glasbruchversicherung abzuschließen, um Glasschäden abzudecken.
Haben Sie Eigentum? Dann bietet die normale Haftpflichtversicherung Ihnen einen guten Schutz. Eine zusätzliche Absicherung benötigen Sie, wenn Sie das Objekt vermieten. Dann haften Sie für die Schäden, die durch Ihre Mieter entstanden sind.
Außerdem haben Sie als Vermieter folgende Pflichten:
Kommen Sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht nach und es kommt zu einem Schaden, kann es sehr teuer werden. Wir, die Versicherungsmakler Würzburg beraten Sie gerne für einen passenden Haftpflichtschutz weiter.
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